Ein Kaufmann muss zu Beginn des Gewerbes, sowie am Ende jedes Geschäftsjahres eine Inventur durchführen. Diese Inventurergebnisse liefern die zahlenmäßige Grundlage für die Eröffnungsbilanz, bzw. für das folgende Geschäftsjahr. Zum Jahresabschluss dient die Inventur als Grundlage.
|